Das Institut „Stichting Binck“ führt keine Handelstätigkeiten aus, sondern verwaltet die Investments lediglich. Es ist daher extrem unwahrscheinlich, dass es zu einer Insolvenz der Stichting Binck Forward kommt. Sollte das Institut zahlungsunfähig werden, so tritt das staatliche Anlegerentschädigungsprogramm in Kraft. Die niederländische Zentralbank DNB garantiert Einlagen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Person (im Falle eines Gemeinschaftskontos gilt der doppelte Betrag).
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