Die Kommission beträgt einschließlich Mehrwertsteuer 0,5 Prozent für Einlagen bis zu einer Höhe von 250.000 Euro. Für Anlagebeträge, die über die Summe von 250.000 Euro hinausgehen, wird keine Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Gebühren werden automatisch einmal pro Vierteljahr eingezogen.
Wenn Sie Papiere aus Ihrem Depot verkaufen, werden die Verwaltungsgebühren automatisch über den veräußerten Anteil berechnet. Wir berücksichtigen dabei den seit der letzten Abrechnung verstrichenen Zeitraum.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.